Technische Universität Braunschweig - Institut für Rechtswissenschaften
Seit dem Herbst 2009 gibt es das Institut für Rechtswissenschaften. Verankert in der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät leistet es in Forschung, Lehre und Weiterbildung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive Beiträge zu dem, wofür die Technische Universität Braunschweig steht: auf hohem wissenschaftlichen Niveau sowohl den jeweiligen disziplinären Erkenntnisprozess voranzubringen als auch fachübergreifend konkrete Probleme aus der Praxis zu bewältigen.
Das Institut ist mit dem Arbeitspaket “Verfassungsrechtliche Anforderungen und verwaltungsrechtliche Implikationen“ vertreten.
Klassische juristische Aufgaben sind die Klärung der Rechtslage wie auch die Frage nach der Zulässigkeit einer Maßnahme. Insofern kommt einem rechtlichen Teilprojekt im Rahmen der Plattform auch die Funktion des „Rechtsexperten“ und des „Dienstleisters“ für rechtliche Fragen zu; sei es bei der Begutachtung rechtlicher Fragestellungen aus anderen Teilprojekten oder dem Bereitstellen von Service-Informationen. Die eigeninitiative Bearbeitung von Rechtsproblemen schließt das nicht aus.
Als interdisziplinärer Partner kann das rechtliche Teilprojekt die große Erfahrung der Rechtswissenschaften hinsichtlich der Klärung, der theoretischen Durchdringung und in den praktischen Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit einbringen.
Arbeitspakete (AP) des IRW im ENTRIA-Projekt
Transversalprojekt 1 (Sprecherprojekt):
Transversalprojekt 3 (Ethisch-moralische Begründung, rechtliche Voraussetzungen und Implikationen):
Mitarbeiter des IRW im Projekt ENTRIA
- Prof. Dr. Edmund Brandt
- Alexandra Bänecke
- Dipl.-Wirt.-Ing. Marco Franz
- Ass. jur. Juliane Hofmann
- Ass. jur. Franziska Semper
- PD Dr. Ulrich Smeddinck
Website des Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Braunschweig